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Wir begrüßen Sie bei der Gesellschaft für internationales Erbrecht.
Ein vereintes Europa bringt nicht nur Vereinfachungen mit sich, sondern vielfach auch Schwierigkeiten; insbesondere im rechtlichen Bereich. So beinhaltet Europa nach wie vor völlig unterschiedliche Rechtssysteme. Gerade auf dem Gebiet des Erbrechts weichen die materiellen Rechtsordnungen und die Verfahrensrechte stark voneinander ab, so dass in Erbfällen mit Auslandsberührung eine Kollision unterschiedlicher Erb- und Steuerrechte an der Tagesordnung sind.

Zu einer Kollision unterschiedlicher Erbrechte kommt es in der Praxis am häufigsten, wenn der deutsche Erblasser Immobilienvermögen im Ausland hat. Zudem kann es Gestaltungschwierigkeiten geben, wenn ein Ausländer in Deutschland verstirbt und Inlandsvermögen und/oder zudem Auslandsvermögen hinterlässt. Der dritte häufige Fall, in welchem Schwierigkeiten auftreten können, ist die Testamentgestaltung von Paaren unterschiedlicher Staatsangehörigkeit. Zahlreiche weitere Fallgruppen ließen sich exemplarisch darstellen. Auf den Punkt gebracht sollte bei jedem Erbfall und jeder erbrechtlichen Gestaltung, welche Auslandsberührung aufweist, eine genaue Prüfung erfolgen, welches Recht über den jeweiligen Fall entscheidet. Nur wenn dies geschieht, können nicht nur Fehler bei der Gestaltung verhindert werden, sondern es kann eventuell auch der Wechsel in eine günstigere Rechtsordnung geplant werden.

Im internationalen Erbrecht gibt es die weitere Schwierigkeit, dass, aufgrund z.B. der Belegenheit des Vermögens, ausländische Gerichte und/oder Behörden (z.B. Finanzämter) in Anspruch genommen werden müssen. Die Probleme, welche nicht zuletzt aufgrund der sprachlichen Unterschiede entstehen, liegen auf der Hand.

In diesen Fällen möchte die Gesellschaft für internationales Erbrecht e.V. Ihnen Hilfe anbieten.

Im Inland empfehlen wir Kanzleien und/oder Notariate, welche auch einen Schwerpunkt der Beratung im internationalen Erbrecht haben. Zudem ist es unser Ziel, Kontakte zu im Ausland ansässigen Kanzleien herzustellen, die insbesondere im Erbrecht spezialisiert sind und mit denen nach Möglichkeit in deutscher Sprache korrespondiert werden kann.

Sie werden Verständnis dafür haben, dass der Verein und sein Vorstand keine Haftung für die ausgesprochenen Empfehlungen übernehmen können. Eventuelle Mandatsverhältnisse können auch nur zwischen dem Auftraggeber und der Kanzlei zustande kommen. Rechtsberatung übernimmt der Verein in keinem Fall. Die Inhalte auf dieser Seite sollen den Ratsuchenden informieren, können aber den Schwierigkeiten eines jeden Einzelfalles nicht genügen. Eine Haftung für den Inhalt der Homepage übernimmt der Verein, obgleich die Inhalte sorgfältig recherchiert sind, nicht.

Wenn wir Ihnen mit unseren Empfehlungen helfen können, und Ihnen zumindest bei Erbfällen mit Auslandsberührung Ansatzpunkte und Problembewusstsein verschaffen können, freuen wir uns!

Der Vorstand

 
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Gesellschaft für internationales Erbrecht E.V.